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Allgemeine Geschäftsbedingungen der FBF GmbH​

Stand: September 2026
Präambel

Die FBF GmbH, Im Fruchtfeld 17, 77791 Berghaupten, betreibt unter den Domains www.scanexperte.de und www.leihtronik.de Online-Shops und Online-Plattformen für den Verkauf und die Vermietung von Hardware, insbesondere Scan-, Foto-, Mess- und sonstigen technischen Geräten, sowie für Digitalisierungs-, Reparatur-, Wartungs- und sonstige technische Dienstleistungen.

​​Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der FBF GmbH und ihren Kunden für die über die genannten Webseiten sowie aufgrund individueller Angebote geschlossenen Verträge.


A. ALLGEMEINER TEIL

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der

FBF GmbH
Im Fruchtfeld 17
77791 Berghaupten
Deutschland

– nachfolgend „Anbieter“ oder „FBF GmbH“ genannt –

und ihren Kunden über die Webseiten www.scanexperte.de und www.leihtronik.de sowie für Verträge, die aufgrund individueller Angebote der FBF GmbH geschlossen werden.
(2) Die FBF GmbH bietet insbesondere folgende Leistungen an:
a) die Vermietung beweglicher Sachen, insbesondere technischer Geräte und Zubehör,
b) den Verkauf von Waren,
c) Digitalisierungsleistungen, insbesondere die Digitalisierung von Dias, Negativen, Filmen und Fotografien,
d) Reparatur-, Wartungs- und sonstige Werkleistungen,
e) sonstige technische Dienstleistungen.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(4) Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(5) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die FBF GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Waren, Mietgeräten und Dienstleistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot der FBF GmbH dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot abzugeben.
(2) Der Kunde kann ein verbindliches Angebot über das im jeweiligen Online-Shop bereitgestellte Bestellverfahren abgeben.
(3) Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und berichtigen. Eingabefehler können insbesondere durch Nutzung der Korrekturmöglichkeiten des jeweiligen Bestellvorgangs, durch Änderung der eingegebenen Daten oder durch Löschen von Artikeln aus dem Warenkorb berichtigt werden.
(4) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab, indem er die für den jeweiligen Bestellvorgang vorgesehene und eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisende Schaltfläche betätigt.
(5) Die FBF GmbH bestätigt zunächst den Eingang der Bestellung auf elektronischem Wege. Eine solche Eingangsbestätigung stellt grundsätzlich noch keine Annahme des Angebots dar.
(6) Der Vertrag kommt zustande, sobald die FBF GmbH das Angebot ausdrücklich annimmt, insbesondere durch eine Auftragsbestätigung, oder die bestellte Ware liefert bzw. die vereinbarte Leistung ausführt, soweit hierin eine Annahme des Angebots zu sehen ist.
(7) Soweit im jeweiligen Bestellprozess ausdrücklich eine abweichende Regelung über das Zustandekommen des Vertrages angezeigt wird, gilt diese für den betreffenden Bestellvorgang.
(8) Die FBF GmbH ist berechtigt, Bestellungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, unrichtigen oder unvollständigen Angaben, berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Bonität des Kunden oder bei einem erkennbaren Missbrauch des Bestellverfahrens.
(9) Bei Vereinbarung der Zahlungsart Vorkasse kommt der Vertrag zustande, sobald die FBF GmbH dem Kunden die Zahlungsaufforderung unter Mitteilung der erforderlichen Zahlungsdaten übersendet.

§ 3 Vertragstext und Vertragssprache
(1) Die FBF GmbH übermittelt dem Kunden die Vertragsbestätigung einschließlich der Vertragsdaten sowie der für den jeweiligen Vertrag geltenden Vertragsbedingungen auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
(2) Die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf den Webseiten der FBF GmbH jederzeit abgerufen werden.
(3) Soweit Bestelldaten nicht dauerhaft im Kundenkonto gespeichert oder online erneut abrufbar sind, hat der Kunde selbst für eine dauerhafte Speicherung der ihm übermittelten Vertragsunterlagen Sorge zu tragen.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. im individuellen Angebot angegebenen Preise.
(2) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Gegenüber Unternehmern können Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden.
(4) Die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden sowie gegebenenfalls anfallende Versand-, Transport-, Zahlungs- oder sonstige Kosten werden dem Kunden vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
(5) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar.
(6) Die FBF GmbH ist berechtigt, bei einzelnen Zahlungsarten eine angemessene Vorauszahlung oder eine Bonitätsprüfung zu verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 5 Liefer- und Leistungsfristen
(1) Liefer- und Leistungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produkt- oder Leistungsbeschreibung oder der individuellen Vereinbarung.
(2) Soweit kein bestimmter Liefer- oder Leistungszeitpunkt vereinbart wurde, erfolgt die Leistung innerhalb angemessener Frist.
(3) Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von der FBF GmbH nicht zu vertretende Ereignisse, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen die FBF GmbH zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist.
(4) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 6 Elektronische Kommunikation
Die FBF GmbH kann im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis elektronisch mit dem Kunden kommunizieren. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und Nachrichten der FBF GmbH empfangen werden können.

§ 7 Widerrufsrecht von Verbrauchern
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss oder kein gesetzliches Erlöschen des Widerrufsrechts vorliegt.
(2) Die Einzelheiten ergeben sich aus der für den jeweiligen Vertragstyp geltenden gesonderten Widerrufsbelehrung.
(3) Gegenüber Unternehmern besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

B. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR MIETVERTRÄGE

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Die FBF GmbH vermietet bewegliche Sachen, insbesondere technische Geräte und Zubehör.
(2) Eigentümerin der Mietsache bleibt während der gesamten Mietdauer die FBF GmbH, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Art, Ausstattung, Mietpreis, Mietdauer, Lieferumfang und sonstige Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Bestellvorgang und gegebenenfalls dem individuellen Mietvertrag.
(4) Soweit keine andere Mietdauer ausdrücklich vereinbart wurde, beträgt die Mietdauer sieben Kalendertage.

§ 2 Mietbeginn
(1) Bei Abholung der Mietsache in den Geschäftsräumen der FBF GmbH beginnt die Mietzeit mit der Übergabe der Mietsache.
(2) Bei Versand der Mietsache beginnt die Mietzeit mit dem ersten Zustellversuch an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, soweit im jeweiligen Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietsache an der angegebenen Lieferadresse entgegengenommen werden kann.

§ 3 Pflichten des Kunden während der Mietzeit
(1) Der Kunde hat die Mietsache pfleglich und entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung zu behandeln.
(2) Der Kunde darf die Mietsache nur bestimmungsgemäß sowie unter Beachtung der Bedienungsanleitung und sonstiger von der FBF GmbH bereitgestellter Hinweise verwenden.
(3) Eine Überlassung der Mietsache an Dritte, insbesondere eine Untervermietung oder sonstige entgeltliche Weitergabe, ist nur mit vorheriger Zustimmung der FBF GmbH zulässig.
(4) Der Kunde hat die Mietsache vor übermäßiger Beanspruchung, Verlust und Beschädigung zu schützen.
(5) Veränderungen, Umbauten oder technische Eingriffe an der Mietsache sind ohne vorherige Zustimmung der FBF GmbH nicht zulässig.

§ 4 Mängel der Mietsache
(1) Die FBF GmbH überlässt die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
(2) Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Funktionsstörungen unverzüglich nach Kenntnis der FBF GmbH mitzuteilen.
(3) Treten während der Mietzeit Mängel auf, hat der Kunde die FBF GmbH unverzüglich zu informieren und ihr Gelegenheit zur Prüfung und zur Beseitigung des Mangels zu geben.
(4) Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt.

§ 5 Beschädigung und Verlust
(1) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Beschädigungen und den Verlust der Mietsache, soweit er die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat.
(2) Beschädigungen, Verlust oder sonstige erhebliche Beeinträchtigungen der Mietsache sind der FBF GmbH unverzüglich mitzuteilen.
(3) Bei Diebstahl oder einer sonstigen strafbaren Handlung zulasten des Kunden oder der Mietsache hat der Kunde unverzüglich die Polizei zu verständigen und der FBF GmbH auf Verlangen einen geeigneten Nachweis über die Anzeige zu übermitteln.
(4) Eine weitergehende Haftung des Kunden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 6 Mietende und Rückgabe
(1) Die Mietzeit endet mit Ablauf des vertraglich vereinbarten letzten Miettages.
(2) Der Kunde hat die Mietsache spätestens am letzten Miettag entsprechend den Rückgabehinweisen der FBF GmbH zurückzugeben oder einem von der FBF GmbH vorgesehenen Transportdienstleister zu übergeben.
(3) Ist vereinbart, dass der Kunde die Mietsache zurücksendet, gilt die Rückgabe als rechtzeitig, wenn der Kunde die Mietsache spätestens am letzten Miettag einem geeigneten Transportdienstleister übergibt.
(4) Die Mietsache ist vollständig einschließlich des vereinbarten Zubehörs zurückzugeben.
(5) Gibt der Kunde die Mietsache nach Beendigung der Mietzeit nicht zurück, kann die FBF GmbH die ihr nach den gesetzlichen Vorschriften zustehenden Ansprüche geltend machen. Dies umfasst insbesondere den Anspruch auf Nutzungsentschädigung für die Dauer der Vorenthaltung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
(6) Bei verspäteter Rückgabe hat der Kunde der FBF GmbH den dadurch verursachten weiteren Schaden zu ersetzen, soweit er die verspätete Rückgabe zu vertreten hat.

§ 7 Mietverlängerung
(1) Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Zustimmung der FBF GmbH, sofern keine automatische Verlängerung ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Für eine vereinbarte Verlängerung gelten die jeweils ausgewiesenen Verlängerungspreise.

§ 8 Haftung der FBF GmbH
Für die Haftung der FBF GmbH bei Mietverträgen gilt Abschnitt F § 5.

C. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR KAUFVERTRÄGE

§ 1 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum der FBF GmbH.

§ 2 Mängelhaftung gegenüber Verbrauchern
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung.
(2) Bei gebrauchten Waren kann eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr nur vereinbart werden, wenn die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Vereinbarung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
(3) Zwingende gesetzliche Mängelrechte, insbesondere wegen Arglist, einer übernommenen Garantie oder wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, bleiben unberührt.

§ 3 Mängelhaftung gegenüber Unternehmern
(1) Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts wirksam Abweichendes vereinbart wird.
(2) Die Beschaffenheit der Ware richtet sich nach den ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften, den vereinbarten Angaben der FBF GmbH und den vereinbarten Produktbeschreibungen des Herstellers, soweit diese zum Gegenstand des Vertrages gemacht wurden.
(3) Bei einem beiderseitigen Handelskauf hat der Unternehmer die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind, soweit dies nach den Umständen des konkreten Geschäfts angemessen und zumutbar ist, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen.
(4) Für die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB bleibt es im Übrigen bei den gesetzlichen Vorschriften.
(5) Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich anzuzeigen.

§ 4 Verjährung von Mängelansprüchen gegenüber Unternehmern
(1) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Waren grundsätzlich ein Jahr ab Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen.
(3) Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

§ 5 Innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer
(1) Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen hat der Unternehmer-Kunde alle für die steuerliche Behandlung erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde hat insbesondere eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen und auf Verlangen die erforderlichen Nachweise über das Gelangen der Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu erbringen.
(3) Wird eine Lieferung nachträglich mit deutscher Umsatzsteuer belastet, weil der Kunde die hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt oder erforderliche Nachweise nicht erbringt, kann die FBF GmbH die dadurch zusätzlich entstehende Umsatzsteuer verlangen, soweit die nachträgliche Steuerbelastung auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat.

D. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIGITALISIERUNGSLEISTUNGEN

§ 1 Leistungsumfang
(1) Die FBF GmbH digitalisiert vom Kunden überlassene Analogmedien, insbesondere Dias, Negative, Filme und Fotografien, entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung und Vereinbarung.
(2) Die geschuldete Qualität, Auflösung, Dateiformate, Datenträger, Art der Datenbereitstellung und sonstige Leistungsmerkmale ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
(3) Die FBF GmbH schuldet ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.

§ 2 Mitwirkungspflichten und Einsendung
(1) Der Kunde hat die zu digitalisierenden Originale fachgerecht und transportsicher zu verpacken und entsprechend den Angaben der FBF GmbH zu versenden.
(2) Soweit der Kunde einen Transportdienstleister selbst beauftragt und dieser nicht von der FBF GmbH bereitgestellt oder benannt wurde, trägt der Kunde das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Sendung auf dem Versandweg bis zum Eingang bei der FBF GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Der Kunde hat der FBF GmbH alle Informationen mitzuteilen, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich sind.
(4) Der Kunde hat die FBF GmbH insbesondere über bekannte Beschädigungen, Schimmel, Feuchtigkeit, starke Verschmutzungen, problematische Klebestellen oder sonstige Besonderheiten der Originale zu informieren, sofern ihm diese bekannt sind.
(5) Erweist sich während der Bearbeitung, dass aufgrund des Zustands der Originale ein zusätzlicher, über den Auftrag hinausgehender Aufwand erforderlich wird, wird die FBF GmbH den Kunden hierüber informieren, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.

§ 3 Rechte an den übermittelten Vorlagen
(1) Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, die übermittelten Vorlagen zum vereinbarten Zweck digitalisieren, vervielfältigen und bearbeiten zu lassen und dass der Auftrag keine Rechte Dritter verletzt.
(2) Der Kunde stellt die FBF GmbH von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder sonstigen Rechten Dritter durch die beauftragte Digitalisierung beruhen.
(3) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung.

§ 4 Speicherung und Löschung digitalisierter Daten
(1) Die FBF GmbH stellt die digitalisierten Daten entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung zur Verfügung.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, hält die FBF GmbH die digitalisierten Daten für einen Zeitraum von 60 Tagen nach erstmaliger vollständiger Bereitstellung als Sicherungskopie vor.
(3) Nach Ablauf dieser Frist ist die FBF GmbH berechtigt, die digitalisierten Daten endgültig zu löschen.
(4) Eine dauerhafte Archivierung wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Der Kunde hat die ihm bereitgestellten Daten unverzüglich nach Erhalt auf einem eigenen geeigneten Speichermedium zu sichern.

§ 5 Originalmaterial des Kunden
(1) Die FBF GmbH behandelt die vom Kunden überlassenen Originale mit der im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb erforderlichen Sorgfalt.
(2) Nach Abschluss der Digitalisierung werden die Originale entsprechend der vereinbarten Versand- oder Abholart an den Kunden zurückgegeben.
(3) Für Verlust oder Beschädigung von Originalmaterial haftet die FBF GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse nach Abschnitt F § 5 bleiben unberührt, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei einzigartigen Originalen ein verbleibendes Schadensrisiko insbesondere durch Versand und technische Verarbeitung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

§ 6 Abnahme und Mängel
(1) Soweit die Digitalisierungsleistung als Werkleistung geschuldet wird, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme und Mängelhaftung.
(2) Die FBF GmbH kann dem Kunden nach Fertigstellung der Werkleistung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, wird die FBF GmbH ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die gesetzlichen Rechtsfolgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hinweisen.

E. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR REPARATUR-, WARTUNGS- UND WERKLEISTUNGEN

§ 1 Leistungsumfang
(1) Die FBF GmbH führt Reparatur-, Wartungs- und sonstige Werkleistungen an den vom Kunden überlassenen Geräten entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang aus.
(2) Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem Auftrag, dem Kostenvoranschlag und den individuellen Vereinbarungen.

§ 2 Einsendung und Transport
(1) Der Kunde hat das zu bearbeitende Gerät fachgerecht und transportsicher zu verpacken.
(2) Soweit der Kunde den Transportdienstleister selbst beauftragt und dieser nicht von der FBF GmbH bereitgestellt oder benannt wurde, trägt der Kunde das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung auf dem Versandweg bis zum Eingang bei der FBF GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Für den Rücktransport gelten die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Bedingungen.

§ 3 Kostenvoranschlag
(1) Soweit kein Festpreis vereinbart wurde, kann die FBF GmbH nach Eingang und Prüfung des Gerätes einen Kostenvoranschlag erstellen.
(2) Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist nur kostenpflichtig, wenn der Kunde hierüber vorab informiert wurde.
(3) Entscheidet sich der Kunde nach Vorlage eines kostenpflichtigen Kostenvoranschlags gegen die Durchführung der Reparatur, ist die hierfür wirksam vereinbarte Vergütung zu entrichten. Das unreparierte Gerät wird nach Ausgleich der berechtigten Kosten zurückgesandt oder zur Abholung bereitgestellt.

§ 4 Zusatzarbeiten
Ergeben sich im Rahmen der Prüfung oder Reparatur weitere Arbeiten, die vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasst sind und zu einer wesentlichen Erhöhung der Kosten führen, wird die FBF GmbH den Kunden hierüber informieren und, soweit nach den Umständen möglich und zumutbar, vor Durchführung der Zusatzarbeiten dessen Zustimmung einholen.

§ 5 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung einer Werkleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.
(2) Gegenüber Verbrauchern kann eine Abnahmefiktion nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB eintreten.
(3) Die FBF GmbH wird einen Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die gesetzlichen Rechtsfolgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hinweisen.

§ 6 Mängelrechte
Für Mängel der Reparatur-, Wartungs- und sonstigen Werkleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.

§ 7 Unternehmerpfandrecht
Der FBF GmbH steht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ein Unternehmerpfandrecht nach § 647 BGB an der zur Reparatur oder Bearbeitung überlassenen Sache zu.

F. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ALLE VERTRÄGE

§ 1 Aufrechnung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der FBF GmbH anerkannt worden ist oder aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

§ 2 Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt oder ihm ein weitergehendes Zurückbehaltungsrecht gesetzlich zusteht.

§ 3 Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils auf der betreffenden Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.

§ 4 Salvatorische Bestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 5 Haftung der FBF GmbH
(1) Die FBF GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Die FBF GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der FBF GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die FBF GmbH nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
(4) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(5) Im Übrigen ist die Haftung der FBF GmbH für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit eine solche Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine weitergehende Haftung vorsehen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(7) Soweit die FBF GmbH für Datenverlust haftet, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei einer angemessenen und zumutbaren Datensicherung entstanden wäre, soweit eine solche Beschränkung gesetzlich zulässig ist.
(8) Für vom Kunden zur Bearbeitung oder Digitalisierung überlassene Sachen gelten ergänzend die hierfür vorgesehenen besonderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 6 Höhere Gewalt
Die FBF GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen von der FBF GmbH nicht zu vertretenden Umständen beruhen.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 7 Gerichtsstand
(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit der FBF GmbH der Sitz der FBF GmbH.
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 8 Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

​§ 9 Verbraucherstreitbeilegung
Die FBF GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

​AGB als PDF herunterladen

Hier finden Sie die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Download:
2609-AGB-FBF-GmbH.pdf
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File Type: pdf
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